Kleine Kinder haben das schönste Lächeln,
denn Sie spielen niemandem was vor!
  • Der Spielplatzprüfer

  • Bauen und Spielen
    mit Holz.

  • Mit Sicherheit
    die Welt entdecken!

Kaputte Teile gehören nicht auf einen Spielplatz.

Rechtsgrundlagen

Hersteller/Aufsteller sind aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
verpflichtet, Spielgeräte betriebssicher zu installieren. Spielplatzbetreiber
müssen diese Betriebssicherheit aufgrund der in Deutschland bestehenden
allgemeinen Verkehrssicherungspflicht aufrecht erhalten.

Grundsätzlich richten sich die Inspektionsintervalle nach den Vorgaben
der DIN EN 1176-7. Im Einzelfall sind jedoch die Inspektionsintervalle den
örtlichen Gegebenheiten aufgrund von Vandalismus, Größe und
Frequentierung des Spielplatzes anzupassen.

DIN EN 1176-7:2008 Inspektion und Wartung